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(erschienen in FOCUS
2/1996)
Deutschland im Zensur-Zwielicht
"Hat Deutschland den Krieg gewonnen?" empört sich ein
Online-Teilnehmer in den USA. Stein des Anstoßes ist die
Zugangssperre für Sexdiskussionsbereiche des Internet, die der
Online-Dienst CompuServe seinen Kunden in aller Welt auferlegt hat -
auf Druck aus Bayern: Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt
wegen "des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer
Schriften" gegen den Datendienst. "Der bislang weitreichendste Fall
von Internet-Zensur", kommentiert die "New York Times".
Die Ankläger machen CompuServe für die Daten verantwortlich,
die über das Firmennetz verbreitet werden, und fordern ihre
Kontrolle mit allen verfügbaren Mitteln. CompuServe sieht sich
hingegen nur als Transporteur und lehnt die Verantwortung ab. Um
rechtliche Schritte zu vermeiden, blockierte der Dienst nach einer
Hausdurchsuchung im Unterhachinger Firmensitz jedoch den Zugang zu
über 200 Internet-Newsgroups, die sich unter anderem mit dem Thema
Sex befassen.
Der Vorstoß der Staatsanwaltschaft und die Auswahl der
Newsgroups sind umstritten. CompuServe behauptet, die Sexbereiche
entsprechend einer Liste des Staatsanwalts gesperrt zu haben. Die
Staatsanwaltschaft erklärt, CompuServe habe selbst über den Umfang
der Sperrung entscheiden können. Trotz der CompuServe-Blockade
bleiben die Sexforen aber erreichbar: Kunden anderer Anbieter von
Internet-Zugängen können sich weiterhin einschalten.Mit ihrem
Vorstoß folgen die Münchner Staatsanwälte dem US-Trend,
Online-Anbieter zum Überprüfen ihrer Inhalte zu verpflichten - was
in Deutschland allerdings zu Konflikten führt: "Auf der einen Seite
verpflichtet man CompuServe und andere zur Überprüfung, auf der
anderen Seite läßt die Geheimnispflicht des Datenschutzrechts das
nicht zu", sagt der Düsseldorfer Online-Rechtsexperte Professor
Thomas Hoeren. Abhilfe schaffen soll die bereits im Juni 1995
verabschiedete Europäische Datenschutzrichtlinie, die auch den
Informationsaustausch via Online-Dienst und Internet regelt. Sie
wird aber nicht vor 1997 in deutsches Recht umgesetzt. Der
Zensurstreit ufert unterdessen aus: Amerikanische Homosexuelle
wollen jetzt deutsche Biermarken boykottieren.
"Unbedacht vorgegriffen"
Für Felix Somm* ist CompuServe das Opfer des größten Falles
von Online-Zensur
FOCUS: Werden Sie Ihre Online-Inhalte künftig mit dem
Staatsanwalt abstimmen müssen?
Somm: Nein. Im Zuge der Hausdurchsuchung teilte uns
die Staatsanwaltschaft mit, sie habe eine Liste mit
Internet-Diskussionsbereichen, die ihrer Meinung nach nicht mit den
deutschen Gesetzen übereinstimmten. Wir wurden gebeten, uns
entsprechend zu verhalten.
FOCUS: Also nur eine Bitte?
Somm: Es war eine sehr konkrete Bitte mit dem Hinweis,
sollten wir uns nicht daran halten, wären weitere rechtliche
Schritte nicht zu umgehen.
FOCUS: Die Zugangssperre für Sexangebote im Internet
gilt als weltweit größter Fall von Online-Zensur. Läßt sich
deutsches Recht auf ein globales Datennetz anwenden?
Somm: Nein. Aber da wir in Deutschland vertreten sind,
unterliegen wir der deutschen Gesetzgebung. Wir sind leider bislang
nicht in der Lage, Newsgroups nur für bestimmte Länder zugänglich zu
machen. In Kürze wollen wir jedoch unser System entsprechend
programmiert haben.
FOCUS: Brauchen wir spezielle
Online-Gesetze?
Somm: Die Inhalte unterliegen bereits entsprechenden
Gesetzen. Aber es gibt Hunderte von Meinungen, wofür ein
Online-Dienst verantwortlich ist. Ein Online-Dienst sollte so
behandelt werden wie die Telekom oder die Post: Niemand verlangt von
der Post, die transportierten Briefe zu kontrollieren, oder fordert
die Telekom auf, sämtliche Gespräche abzuhören und jedes
gesetzwidrige zu unterbrechen.
FOCUS: Halten Sie die Aktion der Staatsanwälte für
sinnvoll?
Somm: Nein. Unserer Meinung nach hat die Münchner
Staatsanwaltschaft auf politischen Druck reagiert. Denn die Medien
berichten immer häufiger über Kinderpornographie in den Netzen. Die
Staatsanwälte haben sich einen möglichst Großen rausgepickt, um zu
zeigen, daß man nicht schläft. Dadurch haben sie jedoch unbedacht
den politischen Debatten über neue Online-Gesetze auf Bundes-, EU-
und weltweiter Ebene vorgegriffen. Die Staatsanwaltschaft kann damit
die Verbreitung von Kinderpornographie nicht verhindern.
* Geschäftsführer der deutschen CompuServe
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